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Muss ich mein Logo schützen lassen und wie kann ich das veranlassen?

Ist die Eintragung meines Logos als Marke verpflichtend?

Rechtlich ist der Schutz eines Logos/einer Marke nicht vorgeschrieben. Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er sein Logo als Marke eintragen und schützen lassen möchte oder nicht.

Die Anmeldung einer Marke ist natürlich mit Kosten verbunden. Kosten, die gerade bei der Gründung eines Unternehmens unter Umständen schwer abzudecken sind. Aus diesem Grund gibt es vielleicht den ein oder anderen Unternehmer, der von einer Markenanmeldung absieht.

Doch Vorsicht! Ohne geschützte Marke läuft man Gefahr, dass ein Wettbewerber zuvorkommt und ein sehr ähnliches Design für sich beansprucht. Wenn das geschieht, kannst Du Dein neu erworbenes Design nicht mehr nutzen. Denn solltest Du es doch tun, besteht das Risiko, dass der Wettbewerber eine Unterlassung einfordert, was ebenfalls sehr teuer sein kann.

Um das zu vermeiden, ist eine Markenanmeldung unumgänglich. Erst wenn das eigene Logo als Marke registriert ist, kann man sicher sein, dass es kein anderes Unternehmen aus derselben Branche als Marke nutzen kann.

 

Wie kann ich eine Markenanmeldung veranlassen?

Grundsätzlich kann jede Person eine Markenanmeldung vornehmen. Als Laie kann das aber viel Zeit, Geld und Nerven kosten. Deshalb ist davon abzuraten, es eigenständig in die Hände zu nehmen.

Wende Dich direkt an einen Spezialisten Deiner Wahl. Jeder professionelle Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Markenrecht kann mit dieser Aufgabe betraut werden.

Sollte Dir kein passender Anwalt bekannt sein oder möchtest Du Dir die Suche nach dem geeigneten Anwalt sparen, kannst Du Dich auch an unsere Kooperations-Kanzlei wenden und diese mit der Markenanmeldung beauftragen.


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